Ratgeber

Weiterbildung mit Bildungsgutschein: Wer gefördert wird und wie Sie ihn bekommen

Stand: 6. Oktober 2026

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden kann nicht nur, wer bereits arbeitslos ist, sondern auch, wem Arbeitslosigkeit droht – zum Beispiel nach einer Kündigung, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft. Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es in der Regel nicht: Die Agentur entscheidet nach Ermessen. Hier lesen Sie, wann eine Förderung realistisch ist, was sie abdeckt und wie Sie vorgehen.

Wer gefördert werden kann

Grundlage ist § 81 SGB III. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie wieder in Arbeit zu bringen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
  2. Die Agentur für Arbeit hat Sie vor Beginn der Weiterbildung beraten.
  3. Bildungsträger und Kurs sind für die Förderung zugelassen.

Das betrifft vor allem:

  • Arbeitslose.
  • Von Arbeitslosigkeit Bedrohte – wer eine Kündigung erhalten hat, kann sich schon während der Kündigungsfrist zur Weiterbildung beraten lassen. Die Kündigung allein führt aber nicht zu einem Gutschein; entscheidend ist, ob der Kurs nötig ist, um die Arbeitslosigkeit abzuwenden.
  • Menschen ohne Berufsabschluss – hier wird der nachträgliche Berufsabschluss gefördert, wenn die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 SGB III erfüllt sind – nicht nur nach dem Ermessen des Absatzes 1.

Unabhängig von der Weiterbildung gilt nach einer Kündigung die Pflicht, sich arbeitsuchend zu melden – die Fristen stehen im Artikel Kündigung erhalten – die ersten Schritte.

Weil die Agentur nach Ermessen entscheidet, kommt es auf die Begründung an. Für erfahrene Fachkräfte lautet die entscheidende Frage: Macht dieser Kurs es messbar leichter, eine Stelle zu finden? Am überzeugendsten sind konkrete Stellenanzeigen, die genau die Qualifikation verlangen, die Ihnen fehlt.

Wer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und sich weiterbilden will, fällt unter eine andere Regel (§ 82 SGB III); dort beteiligt sich in der Regel der Arbeitgeber an den Kosten.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, wendet sich für den Bildungsgutschein ebenfalls an die Agentur für Arbeit: Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet sie über die Förderung nach §§ 81 und 82 SGB III auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Für das Grundsicherungsgeld selbst bleibt das Jobcenter zuständig.

Was der Bildungsgutschein bezahlt

Gefördert werden die Weiterbildungskosten (§ 83 SGB III). Dazu gehören die Lehrgangskosten – Kursgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren – und die Fahrkosten. Übernommen werden können außerdem:

  • die Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung – bis 60 Euro am Tag, höchstens 420 Euro im Monat,
  • die Kosten der Verpflegung dabei – bis 24 Euro am Tag, höchstens 168 Euro im Monat,
  • die Kinderbetreuung – pauschal 160 Euro je Kind und Monat.

Nur für eine geförderte Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt, gibt es zusätzlich Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung sowie ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Für andere Kurse gilt das nicht.

Arbeitslosengeld während der Weiterbildung

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, bekommt es auch während einer geförderten Weiterbildung weiter – als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III).

Die Weiterbildung verbraucht Ihren Anspruch dabei nur zur Hälfte: Für zwei Tage Arbeitslosengeld bei Weiterbildung wird ein Tag von der Anspruchsdauer abgezogen (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Ein Rechenbeispiel nach dieser Regel: Ein Kurs von sechs Monaten verbraucht etwa drei Monate Ihres Anspruchs. Im Einzelfall kann die verbleibende Anspruchsdauer anders ausfallen.

So kommen Sie zum Bildungsgutschein

  1. Früh mit der Agentur sprechen. Das Beratungsgespräch ist Pflicht und muss vor Kursbeginn stattfinden.
  2. Kurs suchen. Die Kurssuche der Bundesagentur für Arbeit läuft über KURSNET im Portal „mein NOW“. Fragen Sie den Bildungsträger, ob Träger und Kurs für die Förderung zugelassen sind (AZAV).
  3. Begründen. Bringen Sie Stellenanzeigen mit, die die Qualifikation verlangen, und erklären Sie, welche Lücke der Kurs schließt.
  4. Gutschein erhalten. Die Agentur stellt den Bildungsgutschein schriftlich aus. Er nennt das Bildungsziel und die Dauer und kann zeitlich und regional begrenzt sein – in der Praxis gilt er höchstens drei Monate.
  5. Anmelden. Sie wählen unter den zugelassenen Trägern selbst. Der Träger legt den Gutschein vor Kursbeginn der Agentur vor.

Wenn die Agentur ablehnt

Eine Ablehnung per Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Fragen Sie vorher nach den Gründen: Oft lässt sich die Notwendigkeit mit konkreten Stellenanzeigen besser belegen, oder ein anderer Kurs passt besser.

Pflichten während des Kurses

Wer eine geförderte Weiterbildung ohne wichtigen Grund abbricht oder wegen seines Verhaltens ausgeschlossen wird, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – drei Wochen beim ersten Mal, sechs beim zweiten, zwölf bei jedem weiteren (§ 159 SGB III).

Bevor Sie einen Kurs wählen

Eine Weiterbildung lohnt sich, wenn sie eine echte Lücke schließt. NextJobTailor gleicht Ihren Lebenslauf mit aktuellen Stellen der Bundesagentur für Arbeit ab und zeigt, welche Stellen schon heute zu Ihren Fähigkeiten passen – auch jenseits Ihrer bisherigen Berufsbezeichnung. Das hilft im Beratungsgespräch: Sie sehen, was Sie bereits erreichen, und können begründen, wofür Sie den Kurs brauchen.

Lebenslauf hochladen – passende Stellen sehen

Häufige Fragen

Bekomme ich einen Bildungsgutschein schon während der Kündigungsfrist?

Das ist möglich, wenn Ihnen Arbeitslosigkeit droht und die Weiterbildung notwendig ist, um sie abzuwenden. Die Kündigung allein reicht nicht; die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Habe ich einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

In der Regel nicht – die Agentur entscheidet nach Ermessen. Eine Ausnahme gilt für einen nachträglichen Berufsabschluss, wenn alle Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 SGB III erfüllt sind.

Wird mein Arbeitslosengeld während des Kurses weitergezahlt?

Ja, als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Für zwei Tage Arbeitslosengeld bei Weiterbildung wird ein Tag von Ihrer Anspruchsdauer abgezogen.

Kann ich den Bildungsträger selbst wählen?

Ja, unter den zugelassenen Trägern. Der Gutschein legt Bildungsziel und Dauer fest und kann regional begrenzt sein.

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

Das steht auf dem Gutschein; in der Praxis höchstens drei Monate.

Im Einzelfall entscheidet die Agentur für Arbeit; maßgeblich bleibt das Gesetz.